WEITERBETRIEB VON Ü20-PHOTOVOLTAIKANLAGEN
MÖGLICHKEITEN NACH ENDE DER EEG-FÖRDERDAUER
Faktenpapier vom Photovoltaik Netzwerk BW aktualisiert zum neuen EEG2021
Photovoltaikanlagen, die nach den Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gefördert werden, erhalten für 20 Jahre zuzüglich des Inbetriebnahmejahres eine Vergütung für den eingespeisten Strom. Für ältere Anlagen, die vor dem Jahr 2000 installiert wurden, regelte das EEG 2000, dass das Jahr 2000 als Inbetriebnahmejahr gilt. Damit endete für alle PV-Anlagen, die im Jahr 2000 oder früher installiert wurden, die Förderung Ende 2020. Bei Photovoltaikanlagen, die nach 20 Jahren aus der EEG-Förderung fallen, spricht man von Ü20-Anlagen. Das Ende 2020 beschlossene EEG 2021 sieht für die betroffenen Anlagen folgende Rechte und Pflichten vor:
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