Keine Einkommenssteuer für PV-Anlagen bis 10 kW

Beitrag vom Solarenergieförderverein  Susanne Jung  07.06.2021

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in einem Schreiben an die Oberen Landesbehörden der Länder festgestellt, dass für einen Betrieb von kleineren PV-Anlagen keine generelle Gewinnerzielungsabsicht nachweisbar ist. Die Solarstromerzeugung kann demnach als steuerlich unbeachtliche Liebhaberei deklariert und Einnahmen nicht mehr zwingend in der EInkommenssteuererklärung angegeben werden. Hintergrund dieser Entscheidung ist die Vereinfachung von Verwaltungsverfahren. Finanzämter sollen aufwändige, streitanfällige Ergebnisprognosen für die Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht bei kleinen PV-Anlagen zukünftig vermeiden dürfen.

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