Revolution für Steckersolar?
Artikel von Jörg Sutter 13.01.2023 DGS Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie
Jetzt hat der VDE eine weitere, mehr zukunftsgerichtete Reaktion auf den Tisch gelegt: Er hat ein eigenes Positionspapier veröffentlicht, indem er Vorschläge zur Vereinfachung und Entbürokratisierung macht. Und die Inhalte erstaunen in positivem Sinne.
Die Inhalte der Positionspapieres
- Ausreizen der EU-Grenze von 800 Watt (statt bisher 600 Watt) für eine Bagatellgrenze. Schon seit Jahren hat die EU im europäischen Rechtsrahmen die 800 Watt festgeschrieben, das hätte schon längst in nationales Recht umgesetzt werden können. Jetzt käme das zwar spät, wäre aber trotzdem zu begrüßen.
- Der vorhandene Zählertyp soll egal sein und auch rückwärts laufen dürfen. Dieser Anreiz soll aber nicht den Smart-Meter-Rollout bremsen, sondern im Gegenteil beschleunigen, indem der Zählertausch kostenlos vorgenommen werden soll – was ja aber derzeit für den Smart-Meter-Rollout sowieso schon rechtlich gültig ist. Etliche Netzbetreiber, darunter auch große Flächennetzbetreiber, verlangen derzeit jedoch noch immer einen Zählertausch zu einem „normalen“ Zweirichtungszähler, der nicht im Rahmen des Rollouts erfolgt und daher dann auch vom Kunden bezahlt werden soll.
- Die Anmeldung von Steckersolar soll nicht mehr doppelt vorgenommen werden: Derzeit müssen Betreiber von Steckersolargeräten noch zwei Anmeldungen vornehmen: Zum einen eine (meist vereinfachte) Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber, zum anderen eine Eintragung bei der Bundesnetzagentur in das Marktstammdatenregister. Erstere kann aus Sicht des VDE entfallen, nur der Eintrag ins Marktstammdatenregister soll bleiben, die Netzbetreiber sollen Zugriff auf diese Daten erhalten.
- Die Einspeisung per „Schukostecker“ soll geduldet werden. „Der VDE bevorzugt die Installation durch das Fachhandwerk“, so das Positionspapier, der VDE rückt also von der bisherigen Position nur ein wenig ab. Und eine Duldung bedeutet womöglich keine allgemeine Freigabe, auch wenn natürlich Sicherheitsbedingungen berücksichtigt werden müssen. Duldung könnte auch zeitlich beschränkt verstanden werden und führt vielleicht auch zu Verunsicherung. Besser: Die Bedingungen zum Einsatz klar und nachvollziehbar festlegen und dann den Schulostecker für diese sicheren Fälle auch freigeben.’
- Für die Verwendung eines Steckersolargeräts sollen gemäß VDE die Hersteller auch auf die möglichen Risiken aufmerksam gemacht werden – dabei geht es dem VDE zum einen um die korrekte Spannungsabschaltung im Fehlerfall, aber auch um die Beschreibung der Installationsbedingungen und Hinweisen zur sicheren Anbringung in Bezug auf Befestigung, Statik und Vorgaben der Überkopf-Verglasung.
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