Archiv der Kategorie ‘Energie erzeugen Fossil, Biomasse, Photovotaik, Balkon-PV, Windenergie‘

 
 

KfW Förderung PV für E-Autos

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat ein Förderprogram von bis zu 500 Millionen Euro aufgelegt, mit dem die Solarstromproduktion für Elektroautos gefördert werden soll. Mit einem Zuschuss bis maximal 10200 € wird eine Kombination von PV-Anlage, Stromspeicher und Ladestation für Privatpersonen gefördert, die ein Wohngebäude besitzen und selbst bewohnen und ein Elektroauto im Eigentum oder Leasing oder zum Zeit­punkt des Antrags bestellt haben. Gefördert wird

PV-Anlage: 600 Euro pro Kilowatt-Peak (kWp), maximal 6.000 Euro

Stromspeicher: 250 Euro pro nutzbarer Kilowatt-Stunde (kWh), maximal 3.000 Euro

Ladestation: 600 Euro pauschal, bzw. 1.200 Euro bei bidirektionaler Ladefähigkeit

Die Förderung kann ab 26.09.2023 über die Website der KfW (KfW-Programm 442) beantragt werden. REFI rechnet mit einem Ansturm auf das Programm und empfiehlt Interessenten möglichst schnell zuzugreifen.

 KfW-Programm  Solarstrom für Elektroautos

  Link zur KfW

Ausführlicher Kommentar dazu von DGS, Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie, Jörg Sutter 8.9.2023

  Link zum Artikel

GridParity überdacht 100 Parkplätze mit semi-transparenten Doppelglasmodulen

Beitrag aus PHOTON Newsletter vom 25. August 2023

Parkplatz-PV hat viele Vorteile: Bereits genehmigte und versiegelte Flächen können doppelt genutzt werden. Zum einen bietet die Überdachung Schutz vor Sonne und Witterung, zum anderen produziert sie Strom z.B. für Wärmepumpen und Ladestationen vor Ort – Strom, der somit nicht über lange Strecken und neue Leitungen transportiert werden muss. Als Grund für die trotz der beachtlichen Vorteile nur sehr geringe Verbreitung solcher Anlagen wird von Architekten und Investoren meist die wenig attraktive Gestaltung der als »dunkle Höhlen« empfundenen Bauwerke genannt. Weiterhin wird zum Bau meist die Parkfläche aufgebaggert, um die massiven Betonfundamente einzubauen. Danach muss das Pflaster aufwendig wieder großflächig repariert oder gleich neu erstellt werden. Eine dafür nötige Sperrung der Parkflächen und die für meist mehrere Monate ist für die meisten Unternehmen nicht akzeptabel.

Link zum Artikel von Grid Parity

Photovoltaik Netzwerk BW

 

 

 

 

 

Das Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg setzt neue Impulse für den Ausbau der Solarenergie im Südwesten, bringt Akteure zusammen und unterstützt so die Energiewende in allen zwölf Regionen Baden-Württembergs. Mit unabhängigen Informationen, Beratungen und Veranstaltungen richtet sich unser Angebot an Privatpersonen, Kommunen, Unternehmen, Gewerbetreibende und Fachleute.

Ziel ist es, den Photovoltaik-Ausbau im Land zu stärken und die solare Energiewende voranzutreiben. Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg fördert die regionalen Photovoltaik-Netzwerke und deren landesweite Koordination.

Link zum Netzwerk

 

Leitfaden Steckersolaranlege

Sehr ausführlicher Leitfaden zum Thema Balkon PV

Vorwort & Danksagung
Der vorliegende Leitfaden verdankt seine Existenz den vielen Pionieren der letzten
Jahre, die sich um das Thema Steckersolargeräte verdient gemacht haben. Ihnen sei
zunächst an dieser Stelle unser großer Dank ausgesprochen.
Stellvertretend für viele andere möchten wir Sebastian Müller vom Balkonsolar Verein
Freiburg, Ralf Haselhuhn, DGS Berlin, Rolf Behringer, Solare Zukunft e.V., Christian
Ofenheusle, EmpowerSource für ihre wertvollen Hinweise danken

Link zum Leitfaden

Info zu PV auf Eigenheim mit aktuellen Neuerungen März 2023

Vortrag bei einem Einergistammtisch am 9.3.2023 in Weitnau.

Info zu Solarwärme und PV Vorteil<> Nachteil, PV Erträge, Eigenverbrauch, neue Bestummungen

PV REFI Info 09032023 Weitnau

Ertragsberechnung PV

Berechnung des Eigenverbrauchsanteil und des Autarkiegrades einer PV-Anlage mit dem Unabhängigkeitsrechner der HTW Berlin in Abhängigkeit vom Stromverbrauch, Größe der PV-Anlage und Größe der Speicherbatterie

Link zum Rechner

Excelprogramm zur Ertagsberechnung einer  PV-Anlage bis 10 kW (Autor REFI, ohne Gewähr) in Abhängigkeit von Stromverbrauch, Eigenverbrauchsanteil, Stromkosten, Einspeisevergütung.  Drei Varuianten: Volleinspeisung, Überschusseinspeisung, gesplittet: die Hälfte Volleinspeisung, die Hälfte Überschusseinspeisung.

Ertragsrechnung 2023

Wichtige Ü20-Regelungen im EEG 2023

Info vom Solarförderverein SFV von Suanne Jung 16.01.2023

Wichtige Ü20-Regelungen im EEG 2023 – kurz zusammengefasst

  • Für jede eingespeiste kWh kann eine Vergütung in Höhe des “Jahresmarktwert Solar” beansprucht werden. Für 2022 beträgt er 22,306 Ct/kWh. Davon ist ein Vermarktungspreis von 0,184 Ct/kWh abzuziehen.
  • Die Ü20-Vergütung für 2022 beträg somit 22,12 Ct/kWh.
  • Die Vermarktungskosten verringern sich um die Hälfte, wenn die Anlage mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet ist. (§ 53 (2) EEG 2023). Diese Option kann für Anlagen über 7 kWp interessant sein.
  • Ab 2023 beträgt die Ü20-Vergütung nun laut § 23b Absatz 1 EEG 2023 ”höchstens jedoch 10 Cent pro Kilowattstunde”.
  • Die Vergütungsregel gilt für alle Anlagen, unabhängig davon, in welchem Jahr sie aus der Vergütung fallen, bis maximal 31.12.2027 (§ 25 (2) Nr. 1 EEG 2023). Hier muss der Gesetzgeber noch dringend nachbessern. Ansonsten werden Ende 2027 alle Betreiber:innen der insgesamt rund 3 Gigawatt PV-Leistung ihren Vergütungsanspruch für den netzeingespeisten Solarstrom verlieren.
  • Rückwirkend ab 1.1.2022 sind alle PV-Anlagen bis 30 kW, also auch Ü20-Anlagen, von der Einkommensteuer befreit.

Link zum SFV Artikel

Revolution für Steckersolar?

Artikel von Jörg Sutter 13.01.2023 DGS Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie

Jetzt hat der VDE eine weitere, mehr zukunftsgerichtete Reaktion auf den Tisch gelegt: Er hat ein eigenes Positionspapier veröffentlicht, indem er Vorschläge zur Vereinfachung und Entbürokratisierung macht. Und die Inhalte erstaunen in positivem Sinne.

Die Inhalte der Positionspapieres

  1. Ausreizen der EU-Grenze von 800 Watt (statt bisher 600 Watt) für eine Bagatellgrenze. Schon seit Jahren hat die EU im europäischen Rechtsrahmen die 800 Watt festgeschrieben, das hätte schon längst in nationales Recht umgesetzt werden können. Jetzt käme das zwar spät, wäre aber trotzdem zu begrüßen.
  2. Der vorhandene Zählertyp soll egal sein und auch rückwärts laufen dürfen. Dieser Anreiz soll aber nicht den Smart-Meter-Rollout bremsen, sondern im Gegenteil beschleunigen, indem der Zählertausch kostenlos vorgenommen werden soll – was ja aber derzeit für den Smart-Meter-Rollout sowieso schon rechtlich gültig ist. Etliche Netzbetreiber, darunter auch große Flächennetzbetreiber, verlangen derzeit jedoch noch immer einen Zählertausch zu einem „normalen“ Zweirichtungszähler, der nicht im Rahmen des Rollouts erfolgt und daher dann auch vom Kunden bezahlt werden soll.
  3. Die Anmeldung von Steckersolar soll nicht mehr doppelt vorgenommen werden: Derzeit müssen Betreiber von Steckersolargeräten noch zwei Anmeldungen vornehmen: Zum einen eine (meist vereinfachte) Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber, zum anderen eine Eintragung bei der Bundesnetzagentur in das Marktstammdatenregister. Erstere kann aus Sicht des VDE entfallen, nur der Eintrag ins Marktstammdatenregister soll bleiben, die Netzbetreiber sollen Zugriff auf diese Daten erhalten.
  4. Die Einspeisung per „Schukostecker“ soll geduldet werden. „Der VDE bevorzugt die Installation durch das Fachhandwerk“, so das Positionspapier, der VDE rückt also von der bisherigen Position nur ein wenig ab. Und eine Duldung bedeutet womöglich keine allgemeine Freigabe, auch wenn natürlich Sicherheitsbedingungen berücksichtigt werden müssen. Duldung könnte auch zeitlich beschränkt verstanden werden und führt vielleicht auch zu Verunsicherung. Besser: Die Bedingungen zum Einsatz klar und nachvollziehbar festlegen und dann den Schulostecker für diese sicheren Fälle auch freigeben.’
  5. Für die Verwendung eines Steckersolargeräts sollen gemäß VDE die Hersteller auch auf die möglichen Risiken aufmerksam gemacht werden – dabei geht es dem VDE zum einen um die korrekte Spannungsabschaltung im Fehlerfall, aber auch um die Beschreibung der Installationsbedingungen und Hinweisen zur sicheren Anbringung in Bezug auf Befestigung, Statik und Vorgaben der Überkopf-Verglasung.

Link zum Artikel bei DGS

Steuerbefreiung und weniger Bürokratie für PV auf dem Hausdach

Heilbronn, 4. Januar 2023  Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg

Zum Jahreswechsel wurden Eigentümer von Solarstromanlagen bis 30 Kilowatt Leistung von der Ertragssteuer befreit, die Umsatzsteuer für Neuanlagen entfällt.

Für größere Photovoltaikanlagen auf dem Hausdach sind am 1. Januar 2023 steuerliche Verbesserungen in Kraft getreten. Die Ertrags- und Umsatzsteuern für Betreiberinnen und Betreiber von Solarstromanlagen bis zu einer installierten Leistung von 30 Kilowatt entfallen pauschal. Bei der Ertragssteuer gilt die Befreiung sogar rückwirkend zum 1. Januar 2022. Darauf weist das Photovoltaik-Netzwerk Heilbronn-Franken hin. Neben dem finanziellen Vorteil bedeuten die gesetzlichen Änderungen auch den Abbau bürokratischer Hürden. Die Neuregelungen bei der Einkommenssteuer gelten auch für Betreiber von Anlagen in dieser Größe auf Gewerbeimmobilien. Für Mehrfamilienhäuser und gemischt genutzte Immobilien greifen sie ebenfalls – dann sind bis zu 15 Kilowatt pro Wohn- oder Gewerbeeinheit von der Ertragssteuer befreit und insgesamt bis zu 100 Kilowatt installierte Leistung pro Steuerperson. Die steuerlichen Verbesserungen könnten den Ausbau der Solarstromerzeugung in der Region beschleunigen.

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Null Prozent Umsatzsteuer für Photovoltaik-Anlagen ab 2023

Steuertipps: Der Bundestag hat das Jahressteuergesetz beschlossen. Damit wird eine Anschaffung von Photovoltaik-Anlagen ohne Mehrwertsteuer möglich sein. Betreiber kleiner Anlagen werden zudem von der Einkommensteuer befreit.

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