REFI e.V. informiert

„Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden* (Gebäudeenergiegesetz – GEG)“
Mehr als ein Drittel des gesamten Energiebedarfs in Deutschland wird zum Heizen unserer Gebäude und zur Versorgung mit Warmwasser verbraucht.

Spätestens ab Mitte 2028 wird die  Nutzung von mindestens 65 % erneuerbarer Energie  für alle neuen Heizungen verbindlich – eng gekoppelt an die  kommunale Wärmeplanung  (siehe auch REFI-Informiert zur kommunalen Wärmeplanung)

Seit 2024 muss jede  neu  eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt es längere Übergangsfristen: In Großstädten (mehr als 100.000 EW) werden klimafreundliche Energien beim Heizungswechsel spätestens nach dem 30. Juni 2026 Pflicht. In kleineren Städten ist der Stichtag der 30. Juni 2028.
Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden. Dies gilt auch, wenn eine Heizung kaputt geht, aber noch repariert werden kann. Muss eine Erdgas- oder Ölheizung komplett ausge-tauscht werden, weil sie nicht mehr repariert werden kann oder über 30 Jahre alt ist, gibt es pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen.