Im Rahmen des Investitionsboosters hat die Bundesregierung eine neue Sonderabschreibung für elektrische Fahrzeuge im gewerblichen Bereich eingeführt.
So können e-Fahrzeuge, die im Zeitraum vom 1.7.2025 bis 31.12.2027 von Unternehmen beschafft werden, im ersten Jahr mit 75% abgeschrieben werden.
| Jahr | Abschreibungssatz |
|---|---|
| Jahr der Anschaffung (Jahr 1) | 75 % |
| Jahr 2 | 10% |
| Jahr 3 | 5% |
| Jahr 4 | 5% |
| Jahr 5 | 3% |
| Jahr 6 | 2% |
Mit dieser Turboabschreibung werden erhebliche Steuervorteile gewährt, um den Absatz von Elektrofahrzeugen anzukurbeln.
Quellen: Deutsche Handwerkszeitung, electrive, 13.7.2025



