Zur Umsetzung der Energiewende und zum Erreichen der Klimaschutzziele muss vor Ort neben der Erschließung des solaren Dachflächenpotenzials und der PV-Überbauung bereits versiegelter Flächen (z.B. von Parkplätzen) auch der Ausbau der Freiflächen-Photovoltaik weiter vorangebracht werden.
Durch das Inkrafttreten der FFÖ-VO am 7. März 2017 wurde die für Freiflächen-Photovoltaik zur Verfügung stehende Flächenkulisse um Acker- und Grünlandflächen in sogenannten „benachteiligten Gebieten“ in Baden-Württemberg und Bayern deutlich erweitert. Konkret bedeutet das für Isny und die angrenzenden (auch bayerische) Gemeinden, das neben den bisher bereits aufgeführten Seitenrandstreifen entlang von Autobahnen und Schienenstrecken sowie Konversionsflächen nun auch benachteiligte landwirtschaftliche Gebiete für den Bau von Freiflächen-PV-Anlagen berücksichtigt werden. (Foto von Andreas Gücklhorn auf Unsplash)
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