Turboabschreibung

Im Rahmen des Investitionsboosters hat die Bundesregierung eine neue Sonderabschreibung für elektrische Fahrzeuge im gewerblichen Bereich eingeführt.
So können e-Fahrzeuge, die im Zeitraum vom 1.7.2025 bis 31.12.2027 von Unternehmen beschafft werden, im ersten Jahr mit 75% abgeschrieben werden.

Jahr Abschreibungssatz
Jahr der Anschaffung (Jahr 1) 75 %
Jahr 2 10%
Jahr 3 5%
Jahr 4 5%
Jahr 5 3%
Jahr 6 2%

Mit dieser Turboabschreibung werden erhebliche Steuervorteile gewährt, um den Absatz von Elektrofahrzeugen anzukurbeln.
Quellen: Deutsche Handwerkszeitung, electrive, 13.7.2025