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Woran Sie denken müssen

Verfahrensfreiheit bei Privilegierung
Mit der Novelle der Landesbauordnung BW (kurz: LBO) können Solarparks in Baden-Württemberg seit dem 28. Juni 2025 ohne Baugenehmigung errichtet werden. Liegt eine Privilegierung nach § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) vor, entfällt zudem ein Bebauungsplanverfahren. Auch wenn Projektentwicklerinnen und Projektentwickler sowie Bauherrinnen und Bauherren seit Inkrafttreten der Änderung eigenverantwortlich prüfen müssen, ob ihr Vorhaben rechtlich zulässig ist, können sie sich auch weiterhin an die Verwaltungsbehörden wenden, die sie hierbei unterstützen. Da trotz allem Unsicherheiten auftreten können, eröffnet § 50 Abs. 5 S. 2 LBO BW die Möglichkeit, durch einen Bauvorbescheid nach § 57 LBO einzelne Rechtsfragen verbindlich klären zu lassen. Welche Aspekte hierbei relevant sein können, wird im Folgenden erläutert.

Lesen Sie den vollständigen Artikel hier im PDF, den wir mit freundlicher Genehmigung des Solarclusters BW auf unserer Website veröffentlichen dürfen.