Monatsarchiv für Oktober 2020

 
 

Recht auf Wallbox im Mehrfamilienhaus

Ab dem 1. November 2020 haben die einzelnen Wohnungseigentümer grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass der Einbau einer Lademöglichkeit für ihr Elektrofahrzeug auf Gemeinschaftsflächen gestattet wird. Die Kosten für die Ein- und Umbaumaßnahmen trägt der jeweilige begünstigte Eigentümer. Somit kann jeder Wohnungseigentümer angemessene bauliche Veränderungen verlangen, um sein elektrisch betriebenes Fahrzeug zu laden, wozu Elektroautos, Plug-in-Hybride und E-Bikes zählen. Auch Mieter können von ihrem Vermieter verlangen, dass diese bauliche Veränderung zum Einbau einer Ladestation gestattet wird. In diesem Fall sind die Kosten vom Mieter zu tragen. Gemäß des bislang geltenden Wohnungseigentumsgesetz von 1951 müssen alle Wohnungseigentümer derartigen baulichen Maßnahmen zustimmen. Hierbei werden die aktuellen Anforderungen, die durch den Ausbau der Elektromobilität entstehen, nicht berücksichtigt.

Was der Gesetzesentwurf noch nicht ausreichend definiert ist, wer der Träger der eventuell entstehenden Allgemeinkosten für eine Erweiterung des Netzanschlusses ist. Eine derartige Erweiterung ist notwendig, wenn die vorhandene Netzanschlussleistung für die zu installierenden Ladepunkte nicht ausreicht. Ist also für einen zusätzlichen Ladepunkt auch eine Erweiterung des Netzanschlusses notwendig, so würden nach aktuellem Gesetzesentwurf diese Kosten auf den Eigentümer/Mieter zurückfallen, der jene Ladestation installieren möchte.

zum Beitrag von The Mobility House

Link zur Erklärung der Bundesregierung

Wundermittel Wasserstoff?

Ausführliche Artikel von Götz Warnke zum Thema Wasserstoff  Veröffentlich von DGS Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V.

Link zum Teil 1

Link zum Teil 2

Link zum Teil 3

Kommentar im Teil 3
Ja, richtig, wir brauchen Wasserstoff zur Dekarbonisierung der Industrie und als Speichermedium für Überschuss-Strom. Weniger wichtig ist H2 schon für die Wärme- und Verkehrswende – da gibt es bessere Optionen, auch wenn einige Akteure/Profiteure das anders sehen möchten. Entscheidend jedoch ist, dass es sich bei dem Wasserstoff um grünen Wasserstoff aus Erneuerbaren Energien handelt – und nicht etwa um türkisen oder blauen. Denn letztere sind nur ein “Verschiebebahnhof” für CO2 und die klimapolitische Verantwortung. Doch beim für eine grüne Wasserstoff-Wirtschaft mindestens notwendigen Ausbau der Erneuerbaren Energien – ein Faktor 10-12 wäre angemessen – hat sich die Bundesregierung im vergangenen Jahrzehnt stark zurückgehalten bzw. noch stärker gebremst. Und alle Zeichen deuten darauf hin, dass die Regierungsparteien ihren Kurs sogar fortsetzen wollen. Was ist also diese Wasserstoffstrategie? Sie ist ein riesiges Wirtschaftsförderprogramm, das ganz wenig mit der Energiewende bzw. Klimaschutz zu tun hat, und ganz viel mit den Interessen der alten Energiekonzerne und ihrem zentralistischen Energiesystem (allmächtige Konzerne, abhängige “Verbraucher”). Grüner Wasserstoff dient da nur als “Mäntelchen” für den Einsatz der anderen Farben, wobei die Altmaiersche Wasserstoffstrategie eher einem trojanischen Pferd als einem potemkinschen Dorf gleicht. Wasserstoff als Wundermittel? Für die alte Energiewirtschaft in jedem Fall!