Archiv der Kategorie ‘Aktuelles‘

 
 

Wichtige Ü20-Regelungen im EEG 2023

Info vom Solarförderverein SFV von Suanne Jung 16.01.2023

Wichtige Ü20-Regelungen im EEG 2023 – kurz zusammengefasst

  • Für jede eingespeiste kWh kann eine Vergütung in Höhe des “Jahresmarktwert Solar” beansprucht werden. Für 2022 beträgt er 22,306 Ct/kWh. Davon ist ein Vermarktungspreis von 0,184 Ct/kWh abzuziehen.
  • Die Ü20-Vergütung für 2022 beträg somit 22,12 Ct/kWh.
  • Die Vermarktungskosten verringern sich um die Hälfte, wenn die Anlage mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet ist. (§ 53 (2) EEG 2023). Diese Option kann für Anlagen über 7 kWp interessant sein.
  • Ab 2023 beträgt die Ü20-Vergütung nun laut § 23b Absatz 1 EEG 2023 ”höchstens jedoch 10 Cent pro Kilowattstunde”.
  • Die Vergütungsregel gilt für alle Anlagen, unabhängig davon, in welchem Jahr sie aus der Vergütung fallen, bis maximal 31.12.2027 (§ 25 (2) Nr. 1 EEG 2023). Hier muss der Gesetzgeber noch dringend nachbessern. Ansonsten werden Ende 2027 alle Betreiber:innen der insgesamt rund 3 Gigawatt PV-Leistung ihren Vergütungsanspruch für den netzeingespeisten Solarstrom verlieren.
  • Rückwirkend ab 1.1.2022 sind alle PV-Anlagen bis 30 kW, also auch Ü20-Anlagen, von der Einkommensteuer befreit.

Link zum SFV Artikel

Überblickspapier: Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien und Erweiterung der Vorsorgemaßnahmen

Die Klimakrise spitzt sich zu, die Preise für fossile Brennstoffe haben sich vervielfacht: Die erneuerbaren Energien sind zu einer Frage der nationalen Sicherheit geworden. Mit der größten energiepolitischen Novelle seit Jahrzehnten hat die Bundesregierung diese Herausforderung angenommen. Der Ausbau der erneuerbaren Energien wird umfassend beschleunigt, zu Wasser, zu Land und auf dem Dach. Parallel wird ein Instrumentenkasten geschaffen, mit dem die Bundesregierung kurzfristig auf angespannte Versorgungssituationen reagieren kann. Das insgesamt über 593 Seiten starke Gesamtpaket umfasst fünf Gesetzesnovellen zum Ausbau der Erneuerbaren Energien sowie zwei Novellen zur Stärkung und Erweiterung der Vorsorgemaßnahmen.

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Bundesförderung für effiziente Gebäude

Förderprogramm im Überblick

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten Sie Unterstützung bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen.

Was ist die BEG?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – kurz BEG – fasst frühere Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt unter anderem den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik.

Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen:

  1. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
  2. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
  3. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Link zum Programm

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PV Anlage im Marktstammdatenregister melden. Termin 31.01.2021

Pressemitteilung der Energieagentur Ravensburg

PRESSEINFORMATION Hunderte PV-Anlagen verlieren EEG-Vergütung Bodensee-Oberschwaben, 23.11.2020 – Das PV-Netzwerk BodenseeOberschwaben ruft alle Eigentümer von Solarstromanlagen und Batteriespeichern auf, sich dringend beim Marktstammdatenregister (MaStR) anzumelden. Wer diese formale Anforderung nicht erfüllt, verliert den Vergütungsanspruch nach EEG. Vor allem Eigentümer älterer PV-Anlagen haben diesen entscheidenden Schritt noch nicht getan. Selbst Anlagen, die ihre EEG-Vergütung zum Jahresende verlieren, müssen im Marktstammdatenregister angemeldet werden. Das PV-Netzwerk BodenseeOberschwaben bittet Netzbetreiber und Installateure in den drei Landkreisen um Unterstützung, alle säumigen Betreiber von Solarstromanlagen anzuschreiben. Es gibt auch Dienstleister, die die Solaranlagenbetreiber unterstützen.

Link zur Pressinformation der Energieagentur

Private Ladeinfrastruktur: Bund fördert erstmalig Kauf und Installation privater Ladestationen

Berlin, 6. Oktober 2020 – Heute hat Andreas Scheuer, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, bei der Eröffnung der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur unter dem Dach der NOW GmbH bekanntgegeben, dass erstmals auch private Ladestationen für Elektroautos an Wohngebäuden gefördert werden.

Andreas Scheuer: „Ab sofort fördern wir Mietern, Eigenheimbesitzern und Vermietern den Einbau privater Ladestationen auf ihren Pkw-Stellplätzen. 900 Euro Zuschuss gibt es dafür vom Bund. Damit kommen wir unserem Ziel, Laden für alle, immer und überall, einen ent-scheidenden Schritt näher. Denn ein großer Teil der Ladevorgänge wird daheim stattfinden. Mit unserem Masterplan Ladeinfrastruktur schaffen wir eine flächendeckende Versorgung. Die heute eröffnete Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur sorgt für die schnelle Umsetzung.“

Zur Förderung:

Wer kann Anträge stellen? 
Träger von Investitionsmaßnahmen zur Errichtung einer Ladestation für Elektroautos im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäu-den. Träger von Investitionsmaßnahmen sind zum Beispiel Privatpersonen, Wohnungs-eigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bau-träger. Nicht antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselb-ständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände, Zweckverbände und Kirchen.

Was wird gefördert?

  • Ladestation
  • Energiemanagementsystem/Lademanagementsystem zur Steuerung von Ladestationen
  • Elektrischer Anschluss (Netzanschluss)
  • Notwendige Elektroinstallationsarbeiten (zum Beispiel Erdarbeiten)

Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung einer fabrikneuen, nicht öffentlich zugänglichen Ladestation inklusive des elektrischen Anschlusses (Netzanschluss) sowie damit verbundene notwendige Nebenarbeiten (Definition der Gesamtkosten siehe unter “Wie wird gefördert?”) an Stellplätzen von bestehenden Wohngebäuden in Deutschland, wenn u.a.:

  • die Ladestation über eine Normalladeleistung von 11 kW verfügt,
  • der Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien kommt,
  • die Ladestation intelligent und steuerbar ist (mit Blick auf die Netzdienlichkeit)

Wie wird gefördert? 
Die Förderung erfolgt durch einen Investitionszuschuss, der nach Abschluss Ihres Vorhabens auf Ihr Bankkonto überwiesen wird. Der Zuschuss beträgt pauschal 900 Euro pro Ladepunkt. Unterschreiten die Gesamtkosten des Vorhabens den Zuschussbetrag, wird keine Förderung gewährt. Der Zuschuss kann bei der KfW über das Zuschussportal beantragt werden. Bei der Ermittlung der Gesamtkosten können Kosten für folgende Leistungen berücksichtigt werden:

  • Ladestation
  • Energiemanagementsystem/Lademanagementsystem zur Steuerung von Ladestationen
  • Elektrischer Anschluss (Netzanschluss)
  • Notwendige Elektroinstallationsarbeiten (zum Beispiel Erdarbeiten)

Anträge können ab dem 24. November 2020 bei der KfW eingereicht werden. Ausführliche Informationen zur Förderung und zum Antragsverfahren finden Sie unter www.kfw.de/440.

WEGE ZU EINEM KLIMANEUTRALEN ENERGIESYSTEM

Die deutsche Energiewende im Kontext gesellschaftlicher Verhaltensweisen

FRAUNHOFER-INSTITUT FÜR SOLARE ENERGIESYSTEME ISE   Februar 2020

Zusammenfassung: In der vorliegenden Studie werden mögliche Entwicklungen des deutschen Energiesystems von heute bis zur Mitte des Jahrhunderts untersucht, die zu einer Reduktion energiebeding-ter CO2-Emissionen um mindestens 95 % bis zum Jahr 2050 gegenüber dem Vergleichswert aus dem Jahr 1990 führen. Ergänzende Untersuchungen befassen sich mit zwei Szenarien zur vollständigen Reduktion energiebedingter CO2-Emissionen.Neben Fragen der technischen Machbarkeit und der Kosten spielt gesellschaftliches Verhalten eine maßgebliche Rolle dafür, ob und in welcher Form eine Umsetzung der Energiewende gelingt. Um diesem Aspekt Rechnung zu tragen, werden in der Studie vier Hauptszenarien untersucht, bei denen jeweils bestimmte Verhaltensweisen und Einstellungen eine dominante Rolle spielen und somit den Rahmen für die weitere Ent-wicklung der Energiewende vorgeben.

Link zur Studie

Alle Bundesregierungen haben den Ökostrom-Ausbau massiv unterschätzt

Artikel von Hans-Josef Fell zum Ausbaustand der EE im Vergleich zu den jeweiligen Zielen der Bundesregierung.

Seit der Einführung des EEG 2000 haben sich alle Bundesregierungen Ausbauziele für den Ökostrom gesetzt und diese als hoch ambitioniert bezeichnet. Die historische Wahrheit ist jedoch: Alle Ziele waren sehr niedrig angesetzt und wurden von der Realität jedes Mal weit übertroffen.

Niedrige Ziele zu setzen hat Methode, denn in der gesellschaftlichen Debatte heißt es dann, dass atomare und fossile Energien unverzichtbar seien, weil der Ökostromausbau nicht schnell genug gehen könne. Die Regierung habe ja schon ambitionierte Ziele vorgelegt, mehr gehe einfach nicht und deshalb müssen fossile und atomare Energien als Übergangstechnologie noch jahrelang gestützt werden.

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Dialogforum Erneuerbare Energien und Naturschutz

Lösungen im Dialog finden

Das Dialogforum Erneuerbare Energien und Naturschutz von BUND und NABU Baden-Württemberg engagiert sich seit 2012 dafür, dass die überfällige Energiewende naturverträglich erfolgt. Es berät, schult und informiert Naturschutzinteressierte und moderiert bei Konflikten zwischen den Beteiligten – immer in der Überzeugung, dass sich im konstruktiven Dialog die besten Lösungen finden lassen.

Themenbereiche: Windenergie, Solarenergie, Stromnetze, Klima und Energie

Link

20 Jahre EEG, 20 Jahre Strompreisdebatte

Agentur für Ereuerbare Energien Artikel vom 24.2.2020

Die öffentliche Diskussion um steigende Strompreise und um die EEG-Umlage ist mittlerweile ruhiger geworden. Dennoch wiederholt sich jedes Jahr, wenn die neuen Tarife fürs kommende Jahr verkündet werden, derselbe Vorwurf: Die Erneuerbaren Energien würden zwar immer billiger, trotzdem wird Strom für die Privathaushalte von Jahr zu Jahr teurer.

Ja, Strom ist in den vergangenen 20 Jahren teurer geworden. Tatsächlich hat sich der durchschnittliche Haushaltsstrompreis zwischen 2000 und 2012 mehr als verdoppelt: von rund 14 Cent pro Kilowattstunde (Ct/kWh) auf 29 Ct/kWh. Ein Teil davon ist dem Ausbau der Erneuerbaren Energien geschuldet, da die Investitionskosten nach Einführung des EEG noch relativ hoch waren. Hinzu kamen aber auch andere Effekte wie die großzügige Ausweitung der Industrieprivilegien. Außerdem hätten die Energieversorger die sinkenden Börsenstrompreise (im Gegenzug für die steigende EEG-Umlage) an die Verbraucher*innen weitergeben können. Das taten sie aber größtenteils nicht, weil die Bereitschaft der Verbraucher*innen den Stromanbieter zu wechseln, immer noch gering ist.

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Klima-Pakt Ihr Bekenntnis zu wirksamem Klimaschutz

Was soll der Klima-Pakt bewirken?

Alle am Klima-Pakt Beteiligten tragen persönlich dazu bei, den CO2-Verbrauch im privaten und beruflichen Bereich auf das Notwendigste zu reduzieren.

Ganz konkret verpflichten sie sich, ihren aktuellen persönlichen CO2-Fußabdruck über den CO2-Rechner des Umweltbundesamtes im Internet festzustellen und dafür zu sorgen, dass dieser mindestens ein Viertel unter dem deutschen Durchschnitt liegt oder dieses Ziel spätestens innerhalb eines Jahres erreicht wird. Dieser Durchschnittswert liegt derzeit (2020) bei 11,6 Tonnen; ein Viertel weniger entspricht 8,7 Tonnen. Mittelfristig ist vollständige Klimaneutralität anzustreben.

Durch diesen persönlichen Einsatz soll auch den Verantwortlichen in Politik und Gesellschaft signalisiert werden, dass eine große Bevölkerungsschicht bereit ist, auch persönlich einschränkende Maßnahmen zur Treibhausgasreduktion mitzutragen, wenn es um die Rettung des Klimas und die Zukunft unserer Nachkommen geht.