Archiv der Kategorie ‘3c-Ü-20 Anlagen‘

 
 

Wichtige Ü20-Regelungen im EEG 2023

Info vom Solarförderverein SFV von Suanne Jung 16.01.2023

Wichtige Ü20-Regelungen im EEG 2023 – kurz zusammengefasst

  • Für jede eingespeiste kWh kann eine Vergütung in Höhe des “Jahresmarktwert Solar” beansprucht werden. Für 2022 beträgt er 22,306 Ct/kWh. Davon ist ein Vermarktungspreis von 0,184 Ct/kWh abzuziehen.
  • Die Ü20-Vergütung für 2022 beträg somit 22,12 Ct/kWh.
  • Die Vermarktungskosten verringern sich um die Hälfte, wenn die Anlage mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet ist. (§ 53 (2) EEG 2023). Diese Option kann für Anlagen über 7 kWp interessant sein.
  • Ab 2023 beträgt die Ü20-Vergütung nun laut § 23b Absatz 1 EEG 2023 ”höchstens jedoch 10 Cent pro Kilowattstunde”.
  • Die Vergütungsregel gilt für alle Anlagen, unabhängig davon, in welchem Jahr sie aus der Vergütung fallen, bis maximal 31.12.2027 (§ 25 (2) Nr. 1 EEG 2023). Hier muss der Gesetzgeber noch dringend nachbessern. Ansonsten werden Ende 2027 alle Betreiber:innen der insgesamt rund 3 Gigawatt PV-Leistung ihren Vergütungsanspruch für den netzeingespeisten Solarstrom verlieren.
  • Rückwirkend ab 1.1.2022 sind alle PV-Anlagen bis 30 kW, also auch Ü20-Anlagen, von der Einkommensteuer befreit.

Link zum SFV Artikel

Stammtisch zum Thema Ü20 PV-Anlagen am 28.11.2022

Solaranlagen, die vor 20 Jahren in Betrieb genommen und nach dem EEG (Erneuerbare Energiegesetz) gefördert wurden, fallen aus der für diese Zeit gewährte Förderung. Die meisten dieser Anlagen liefern auch nach so langer Zeit noch gute Erträge. Deshalb hat der Gesetzgeber Regelungen getroffen, um diese Anlagen noch weiter wirtschaftlich betreiben und damit Beiträge zum Umweltschutz liefern zu können.

In dem Stammtisch wurden die Möglichkeiten des Weiterbetriebes erläutert.

  • Weiterbetrieb ohne Änderungen
  • Umbau auf Eigenverbrauch mit Überschusseinspeisung ohne und mit Speicherbatterie
  • Direktvermarktung
  • Power Purchase Agreement

Ü-20 Stammtisch Vortragsfolien

Weiterbetrieb von PV-Anlagen nach dem Ende der EEG‍-‍Vergütung

Beitrag von “Milk the Sun” März 2022

In den kommenden Jahren werden zunehmend PV-Anlagen aus der staat­lichen Förderung herausfallen, die durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) auf 20 Jahre begrenzt ist. Wir zeigen wir auf, welche Optionen Betreiber solcher Anlagen nach Ablauf der staatlichen Bezu­schuss­ung haben.

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Ü20-Anlagen: Wie geht es 2022 weiter

Artikel vom Solarenergie Förderverein  Susanne Jung 16.12.2021

Was bringt 2022 für Ü20-Anlagen?

Alle ausgeförderten Anlagen können genau wie die Anlagen, die bereits 2021 aus der Vergütung gefallen sind, als Volleinspeiseanlagen betrieben oder auf Eigenverbrauch umgerüstet werden. Der Anspruch auf Netzanschluss, sowie die vorrangige Stromabnahme und -weiterleitung bleibt bestehen.

Auf der Informationsplattform der Übertragungsnetzbetreiber kann man regelmäßig verfolgen, wie sich die Marktwerte für Erneuerbare Energien am Spotmarkt entwickeln. Der daraus errechnete Jahresmarktwert ist Grundlage für die Vergütung für netzeingespeisten Strom aus ausgeförderten Anlagen.

In 2021 lagen die Monatsmarktwerte deutlich über dem Durchschnitt des Jahres 2020. Es ist bereits jetzt abzusehen, dass damit für Ü20-Anlagen ein höherer Jahresmarktwert erzielt wird als Anfang 2021 noch angenommen. Anlagenbetreiber:innen können mit ca. 7,5 – 8,5 Ct/kWh rechnen.

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Kostenloser DGS-Online-Rechner für Ü20-Anlagen

Online Rechner der DGS (Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie)

pv@now easy Ü20 bewertet die Wirtschaftlichkeit von Weiterbetriebsoptionen für Ü20-PV-Anlagen mit einer Nennleistung bis 10 kWp. Nach nur wenigen Eingaben kann das Ergebnis eines Vergleiches (Weiterbetrieb/kein Weiterbetrieb) für eingegebene Randbedingungen einer Weiterbetriebsoption abgelesen werden.

In der Eingabemaske kann man die zutreffenden Daten eingeben. Es kann ein eventueller Batteriespeicher und ein Elektrofahrzeug berücksichtigt werden.

Hier werden natürlich mittlere Erfahrungsdaten z.B. für das Lastprofil des Stromverbrauchs, Stromverbrauch des E-Autos, Kosten für die Batterie usw. verwendet.

Beispiel

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Was tun mit der Ü20 PV-Anlage, wenn die EEG-Förderung endet?

Information der Verbraucherzentrale zu den Ü20 Anlagen

Für die ersten Photovoltaikanlagen endete am 31. Dezember 2020 die EEG-Förderung. Künftig betrifft dies immer mehr Anlagen. Wir zeigen, was danach gilt und wie Sie Ihre Ü20-PV-Anlage weiter nutzen können.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ende 2020 hat der Bundestag das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) um Regelungen für Ü20-Anlagen ergänzt. Diese sind zunächst bis Ende 2027 befristet.
  • Der Netzbetreiber muss weiterhin den Strom aus der Anlage abnehmen und eine Vergütung bezahlen. Diese hängt vom Börsenstrompreis ab und wird voraussichtlich zwischen 2 bis 4 Cent pro Kilowattstunde betragen.
  • Wer nach dem Ende der EEG-Förderung nichts an seiner Photovoltaikanlage verändert, erhält diese Anschlussvergütung automatisch.
  • Sie können Ihre Ü20-PV-Anlage auch auf Eigenverbrauch umstellen und den überschüssigen Solarstrom ins Netz einspeisen. Ob sich das lohnt, sollten Sie im Einzelfall prüfen (lassen), denn auch dies ist mit Aufwand und Kosten verbunden.
  • Bevor Sie eine Entscheidung darüber treffen, ob Sie die Anlage weiterbetreiben, sollten Sie diese detailliert von einem Fachbetrieb checken lassen, um die mechanische und elektrische Sicherheit sowie die Leistungsfähigkeit der Photovoltaikanlage zu bewerten.

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Hinweis für Betreiber von Ü20-Photovoltaikanlagen

Betroffen sindderzeit: Photovoltaikanlagen die in den Jahren bis Ende 2000 in Betrieb genommen wurden. Bei diesen Anlagen endet die gesetzliche EEG-Vergütung (Förderzeitraum) zum 31. Dezember 2020.Seit einigen Wochenerhalten Betreiber dieser Anlagen von ihrem Netzbetreiber (örtlicher Verteilnetzbetreiber,VNB) Schreiben, dass die Vergütung aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)für diese Anlagen zum Jahresende ausläuft. Ab 1. Januar 2021 dürfen die Netzbetreiber den Strom aus diesen Anlagen nach aktueller Rechtslage nicht mehr abnehmen und vergüten.Bundesregierung und Gesetzgeber haben es versäumt, rechtzeitig eine Anschlussregelung für die einfache weitere Einspeisung des Stroms dieser Anlagen ins Netz zuschaffen. Das aktuell gültige EEG sieht dafür nur die „sonstige Direktvermarktung“vor, was für kleine Photovoltaikanlagen aufwändig und teuer ist und damit nicht praktikabel.

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Ü20-PV-Anlagen: Rechnet sich der Weiterbetrieb?

DGS Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V.  24.04.2020

Mit dem wirtschaftlichen Aspekt des Weiterbetriebs von Ü20-Anlagen hat sich die DGS im Rahmen eines neuen Gutachtens mit dem Titel „Leistungen und Kosten beim Weiterbetrieb von PV-Altanlagen“ beschäftigt. Lohnt es sich, mit alten PV-Anlagen weiter Strom zu erzeugen, wenn dafür keine EEG-Vergütung mehr bezahlt wird? Das Gutachten beschreibt ausführlich die Hintergründe, gibt Antworten und stellt Forderungen an die Politik.

Diese Arbeiten flankieren das Projekt PVLOTSE der DGS, welches Anlagenbetreiber zum Weiterbetrieb berät. Bekannt ist, dass zum Ende dieses Jahres die ersten Anlagen nach 20 Jahren aus der EEG-Vergütung herausfallen. Die Betreiber müssen sich aktiv um den Weiterbetrieb kümmern, ein „einfach weiter einspeisen“ wird es nach aktuellem Stand nicht geben. Denkbar sind verschiedene Möglichkeiten: Zum Beispiel die Umrüstung der Anlage auf Eigenversorgung, der Einsatz eines Stromspeichers oder die Direktvermarktung mit Verkauf des Stroms an einen Stromvermarkter oder z.B. einem Stadtwerk.

Ein qualitatives Ergebnis der Studie ob und in welcher Form sich der Weiterbetrieb lohnt.

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