Archiv der Kategorie ‘3c-Ü-20 Anlagen‘

 
 

Wichtige Ü20-Regelungen im EEG 2023

Info vom Solarförderverein SFV von Suanne Jung 16.01.2023

Wichtige Ü20-Regelungen im EEG 2023 – kurz zusammengefasst

  • Für jede eingespeiste kWh kann eine Vergütung in Höhe des “Jahresmarktwert Solar” beansprucht werden. Für 2022 beträgt er 22,306 Ct/kWh. Davon ist ein Vermarktungspreis von 0,184 Ct/kWh abzuziehen.
  • Die Ü20-Vergütung für 2022 beträg somit 22,12 Ct/kWh.
  • Die Vermarktungskosten verringern sich um die Hälfte, wenn die Anlage mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet ist. (§ 53 (2) EEG 2023). Diese Option kann für Anlagen über 7 kWp interessant sein.
  • Ab 2023 beträgt die Ü20-Vergütung nun laut § 23b Absatz 1 EEG 2023 ”höchstens jedoch 10 Cent pro Kilowattstunde”.
  • Die Vergütungsregel gilt für alle Anlagen, unabhängig davon, in welchem Jahr sie aus der Vergütung fallen, bis maximal 31.12.2027 (§ 25 (2) Nr. 1 EEG 2023). Hier muss der Gesetzgeber noch dringend nachbessern. Ansonsten werden Ende 2027 alle Betreiber:innen der insgesamt rund 3 Gigawatt PV-Leistung ihren Vergütungsanspruch für den netzeingespeisten Solarstrom verlieren.
  • Rückwirkend ab 1.1.2022 sind alle PV-Anlagen bis 30 kW, also auch Ü20-Anlagen, von der Einkommensteuer befreit.

Link zum SFV Artikel

Stammtisch zum Thema Ü20 PV-Anlagen am 28.11.2022

Solaranlagen, die vor 20 Jahren in Betrieb genommen und nach dem EEG (Erneuerbare Energiegesetz) gefördert wurden, fallen aus der für diese Zeit gewährte Förderung. Die meisten dieser Anlagen liefern auch nach so langer Zeit noch gute Erträge. Deshalb hat der Gesetzgeber Regelungen getroffen, um diese Anlagen noch weiter wirtschaftlich betreiben und damit Beiträge zum Umweltschutz liefern zu können.

In dem Stammtisch wurden die Möglichkeiten des Weiterbetriebes erläutert.

  • Weiterbetrieb ohne Änderungen
  • Umbau auf Eigenverbrauch mit Überschusseinspeisung ohne und mit Speicherbatterie
  • Direktvermarktung
  • Power Purchase Agreement

Ü-20 Stammtisch Vortragsfolien

Weiterbetrieb von PV-Anlagen nach dem Ende der EEG‍-‍Vergütung

Beitrag von “Milk the Sun” März 2022

In den kommenden Jahren werden zunehmend PV-Anlagen aus der staat­lichen Förderung herausfallen, die durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) auf 20 Jahre begrenzt ist. Wir zeigen wir auf, welche Optionen Betreiber solcher Anlagen nach Ablauf der staatlichen Bezu­schuss­ung haben.

zum Artikel

Ü20-Anlagen: Wie geht es 2022 weiter

Artikel vom Solarenergie Förderverein  Susanne Jung 16.12.2021

Was bringt 2022 für Ü20-Anlagen?

Alle ausgeförderten Anlagen können genau wie die Anlagen, die bereits 2021 aus der Vergütung gefallen sind, als Volleinspeiseanlagen betrieben oder auf Eigenverbrauch umgerüstet werden. Der Anspruch auf Netzanschluss, sowie die vorrangige Stromabnahme und -weiterleitung bleibt bestehen.

Auf der Informationsplattform der Übertragungsnetzbetreiber kann man regelmäßig verfolgen, wie sich die Marktwerte für Erneuerbare Energien am Spotmarkt entwickeln. Der daraus errechnete Jahresmarktwert ist Grundlage für die Vergütung für netzeingespeisten Strom aus ausgeförderten Anlagen.

In 2021 lagen die Monatsmarktwerte deutlich über dem Durchschnitt des Jahres 2020. Es ist bereits jetzt abzusehen, dass damit für Ü20-Anlagen ein höherer Jahresmarktwert erzielt wird als Anfang 2021 noch angenommen. Anlagenbetreiber:innen können mit ca. 7,5 – 8,5 Ct/kWh rechnen.

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Kostenloser DGS-Online-Rechner für Ü20-Anlagen

Online Rechner der DGS (Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie)

pv@now easy Ü20 bewertet die Wirtschaftlichkeit von Weiterbetriebsoptionen für Ü20-PV-Anlagen mit einer Nennleistung bis 10 kWp. Nach nur wenigen Eingaben kann das Ergebnis eines Vergleiches (Weiterbetrieb/kein Weiterbetrieb) für eingegebene Randbedingungen einer Weiterbetriebsoption abgelesen werden.

In der Eingabemaske kann man die zutreffenden Daten eingeben. Es kann ein eventueller Batteriespeicher und ein Elektrofahrzeug berücksichtigt werden.

Hier werden natürlich mittlere Erfahrungsdaten z.B. für das Lastprofil des Stromverbrauchs, Stromverbrauch des E-Autos, Kosten für die Batterie usw. verwendet.

Beispiel

Link zum Rechner

Was tun mit der Ü20 PV-Anlage, wenn die EEG-Förderung endet?

Information der Verbraucherzentrale zu den Ü20 Anlagen

Für die ersten Photovoltaikanlagen endete am 31. Dezember 2020 die EEG-Förderung. Künftig betrifft dies immer mehr Anlagen. Wir zeigen, was danach gilt und wie Sie Ihre Ü20-PV-Anlage weiter nutzen können.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ende 2020 hat der Bundestag das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) um Regelungen für Ü20-Anlagen ergänzt. Diese sind zunächst bis Ende 2027 befristet.
  • Der Netzbetreiber muss weiterhin den Strom aus der Anlage abnehmen und eine Vergütung bezahlen. Diese hängt vom Börsenstrompreis ab und wird voraussichtlich zwischen 2 bis 4 Cent pro Kilowattstunde betragen.
  • Wer nach dem Ende der EEG-Förderung nichts an seiner Photovoltaikanlage verändert, erhält diese Anschlussvergütung automatisch.
  • Sie können Ihre Ü20-PV-Anlage auch auf Eigenverbrauch umstellen und den überschüssigen Solarstrom ins Netz einspeisen. Ob sich das lohnt, sollten Sie im Einzelfall prüfen (lassen), denn auch dies ist mit Aufwand und Kosten verbunden.
  • Bevor Sie eine Entscheidung darüber treffen, ob Sie die Anlage weiterbetreiben, sollten Sie diese detailliert von einem Fachbetrieb checken lassen, um die mechanische und elektrische Sicherheit sowie die Leistungsfähigkeit der Photovoltaikanlage zu bewerten.

Link zum Artikel

Solarrechner für Ü20-Photovoltaikanlagen

IBC Solar hat einen Solarrechner erstellt mit dem man die Alternativen für die Folgenutzung von Ü-20 Anlagen auf ihre finanziellen Auswirkungen untersuchen kann.

Z.B. weitere Volleinspeiseung oder Umbau auf Eigenverbrauch mit Überschusseinspeisung. Man kann die nötigen Parameter einstellen und erhält eine Berechnung für einen gewählten Zeitraum der weiteren Nutzung.

Beispiel für Eigenverbrauch mit Überschusseinspeisung. Dabei ist der Eigenverbrauchsanteil mit einen üblichen Wert von ca 30% angenommen., den man nicht variieren kann.

 

 

Link zum IBC Solar Rechner

 

 

 

WEITERBETRIEB VON Ü20-PHOTOVOLTAIKANLAGEN

MÖGLICHKEITEN NACH ENDE DER EEG-FÖRDERDAUER

Faktenpapier vom Photovoltaik Netzwerk BW aktualisiert zum neuen EEG2021

Photovoltaikanlagen, die nach den Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gefördert werden, erhalten für 20 Jahre zuzüglich des Inbetriebnahmejahres eine Vergütung für den eingespeisten Strom. Für ältere Anlagen, die vor dem Jahr 2000 installiert wurden, regelte das EEG 2000, dass das Jahr 2000 als Inbetriebnahmejahr gilt. Damit endete für alle PV-Anlagen, die im Jahr 2000 oder früher installiert wurden, die Förderung Ende 2020. Bei Photovoltaikanlagen, die nach 20 Jahren aus der EEG-Förderung fallen, spricht man von Ü20-Anlagen. Das Ende 2020 beschlossene EEG 2021 sieht für die betroffenen Anlagen folgende Rechte und Pflichten vor:

Ausführliche Beschreibung der Alternativen Link zum Netztwerk

Hinweis für Betreiber von Ü20-Photovoltaikanlagen

Betroffen sindderzeit: Photovoltaikanlagen die in den Jahren bis Ende 2000 in Betrieb genommen wurden. Bei diesen Anlagen endet die gesetzliche EEG-Vergütung (Förderzeitraum) zum 31. Dezember 2020.Seit einigen Wochenerhalten Betreiber dieser Anlagen von ihrem Netzbetreiber (örtlicher Verteilnetzbetreiber,VNB) Schreiben, dass die Vergütung aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)für diese Anlagen zum Jahresende ausläuft. Ab 1. Januar 2021 dürfen die Netzbetreiber den Strom aus diesen Anlagen nach aktueller Rechtslage nicht mehr abnehmen und vergüten.Bundesregierung und Gesetzgeber haben es versäumt, rechtzeitig eine Anschlussregelung für die einfache weitere Einspeisung des Stroms dieser Anlagen ins Netz zuschaffen. Das aktuell gültige EEG sieht dafür nur die „sonstige Direktvermarktung“vor, was für kleine Photovoltaikanlagen aufwändig und teuer ist und damit nicht praktikabel.

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Resolution und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zu Ü20 PV-Anlagen

Kein AUS für Solaranlagen nach 20 Jahren Zum 1. Januar 2021 werden die ersten Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von 114 MWp aus der 20-jährigen EEG-Förderung herausfallen. In den Folgejahren folgen immer mehr Anlagen. Bis zum Jahr 2025 sind über 1 GWp Solarleistung davon betroffen. Nach den bisherigen gesetzlichen Regelungen in Deutschland haben Anlagenbetreiber nach EEGFörderende keinen Anspruch auf Abnahme und Vergütung des erzeugten Stroms. Die einzigen Möglichkeiten bestehen darin, den erzeugten Strom aus Ü20-Anlagen vollständig selbst zu verbrauchen oder direkt zu vermarkten. Beide Lösungen gehen mit erheblichen Zusatzinvestitionen, erhöhten jährlichen Betriebskosten und damit zunehmenden Risiken einher. Für jede Kilowattstunde Solarstrom, die zur Eigenversorgung genutzt wird, muss außerdem nach aktuellem Stand 40 % der EEG-Umlage abgeführt werden. Damit besteht die Gefahr, dass voll funktionsfähige und

RESOLUTION_zum_Weiterbetrieb_von_Ue20_Anlagen2

Wirtschaftlich und ökologisch sinnvoller Weiterbetrieb von Ü20-PV-Anlagen Mit dem Jubiläum der Einführung des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) naht mit dem ersten Januar 2021 auch das Ende der Förderdauer der ersten PV-Anlagen, die ab dem Jahr 2000 die Förderung der ersten Fassung des EEG in Anspruch nahmen. Jedes Jahr werden mehr Anlagen betroffen sein, die das Ende ihrer Förderdauer erreichen (sogenannte „Ü20“- Anlagen). Bis zum Jahr 2025 ist über 1 GWp davon betroffene Solarleistung zu erwarten, die zum Großteil aus Kleinstanlagen mit einer Leistung <5 kWp besteht.

BBEn_Wirtschaftlich_und_oekologisch_sinnvoller_Weiterbetrieb_von_UE20-Anlagen