Hinweis für Betreiber von Ü20-Photovoltaikanlagen

Betroffen sindderzeit: Photovoltaikanlagen die in den Jahren bis Ende 2000 in Betrieb genommen wurden. Bei diesen Anlagen endet die gesetzliche EEG-Vergütung (Förderzeitraum) zum 31. Dezember 2020.Seit einigen Wochenerhalten Betreiber dieser Anlagen von ihrem Netzbetreiber (örtlicher Verteilnetzbetreiber,VNB) Schreiben, dass die Vergütung aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)für diese Anlagen zum Jahresende ausläuft. Ab 1. Januar 2021 dürfen die Netzbetreiber den Strom aus diesen Anlagen nach aktueller Rechtslage nicht mehr abnehmen und vergüten.Bundesregierung und Gesetzgeber haben es versäumt, rechtzeitig eine Anschlussregelung für die einfache weitere Einspeisung des Stroms dieser Anlagen ins Netz zuschaffen. Das aktuell gültige EEG sieht dafür nur die „sonstige Direktvermarktung“vor, was für kleine Photovoltaikanlagen aufwändig und teuer ist und damit nicht praktikabel.

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