Archiv der Kategorie ‘3-Photovoltaik PV (Solarstrom)‘

 
 

Sonnenstrom im Akku speichern

 Informationen auf “Finnaztip” zu Batteriespeiver für PV  

Benjamin Weigl
Finanztip-Experte für Energie   Aktualisiert am 07. Oktober 2022

GridParity überdacht 100 Parkplätze mit semi-transparenten Doppelglasmodulen

Beitrag aus PHOTON Newsletter vom 25. August 2023

Parkplatz-PV hat viele Vorteile: Bereits genehmigte und versiegelte Flächen können doppelt genutzt werden. Zum einen bietet die Überdachung Schutz vor Sonne und Witterung, zum anderen produziert sie Strom z.B. für Wärmepumpen und Ladestationen vor Ort – Strom, der somit nicht über lange Strecken und neue Leitungen transportiert werden muss. Als Grund für die trotz der beachtlichen Vorteile nur sehr geringe Verbreitung solcher Anlagen wird von Architekten und Investoren meist die wenig attraktive Gestaltung der als »dunkle Höhlen« empfundenen Bauwerke genannt. Weiterhin wird zum Bau meist die Parkfläche aufgebaggert, um die massiven Betonfundamente einzubauen. Danach muss das Pflaster aufwendig wieder großflächig repariert oder gleich neu erstellt werden. Eine dafür nötige Sperrung der Parkflächen und die für meist mehrere Monate ist für die meisten Unternehmen nicht akzeptabel.

Link zum Artikel von Grid Parity

Photovoltaik Netzwerk BW

 

 

 

 

 

Das Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg setzt neue Impulse für den Ausbau der Solarenergie im Südwesten, bringt Akteure zusammen und unterstützt so die Energiewende in allen zwölf Regionen Baden-Württembergs. Mit unabhängigen Informationen, Beratungen und Veranstaltungen richtet sich unser Angebot an Privatpersonen, Kommunen, Unternehmen, Gewerbetreibende und Fachleute.

Ziel ist es, den Photovoltaik-Ausbau im Land zu stärken und die solare Energiewende voranzutreiben. Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg fördert die regionalen Photovoltaik-Netzwerke und deren landesweite Koordination.

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Info zu PV auf Eigenheim mit aktuellen Neuerungen März 2023

Vortrag bei einem Einergistammtisch am 9.3.2023 in Weitnau.

Info zu Solarwärme und PV Vorteil<> Nachteil, PV Erträge, Eigenverbrauch, neue Bestummungen

PV REFI Info 09032023 Weitnau

Ertragsberechnung PV

Berechnung des Eigenverbrauchsanteil und des Autarkiegrades einer PV-Anlage mit dem Unabhängigkeitsrechner der HTW Berlin in Abhängigkeit vom Stromverbrauch, Größe der PV-Anlage und Größe der Speicherbatterie

Link zum Rechner

Excelprogramm zur Ertagsberechnung einer  PV-Anlage bis 10 kW (Autor REFI, ohne Gewähr) in Abhängigkeit von Stromverbrauch, Eigenverbrauchsanteil, Stromkosten, Einspeisevergütung.  Drei Varuianten: Volleinspeisung, Überschusseinspeisung, gesplittet: die Hälfte Volleinspeisung, die Hälfte Überschusseinspeisung.

Ertragsrechnung 2023

Steuerbefreiung und weniger Bürokratie für PV auf dem Hausdach

Heilbronn, 4. Januar 2023  Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg

Zum Jahreswechsel wurden Eigentümer von Solarstromanlagen bis 30 Kilowatt Leistung von der Ertragssteuer befreit, die Umsatzsteuer für Neuanlagen entfällt.

Für größere Photovoltaikanlagen auf dem Hausdach sind am 1. Januar 2023 steuerliche Verbesserungen in Kraft getreten. Die Ertrags- und Umsatzsteuern für Betreiberinnen und Betreiber von Solarstromanlagen bis zu einer installierten Leistung von 30 Kilowatt entfallen pauschal. Bei der Ertragssteuer gilt die Befreiung sogar rückwirkend zum 1. Januar 2022. Darauf weist das Photovoltaik-Netzwerk Heilbronn-Franken hin. Neben dem finanziellen Vorteil bedeuten die gesetzlichen Änderungen auch den Abbau bürokratischer Hürden. Die Neuregelungen bei der Einkommenssteuer gelten auch für Betreiber von Anlagen in dieser Größe auf Gewerbeimmobilien. Für Mehrfamilienhäuser und gemischt genutzte Immobilien greifen sie ebenfalls – dann sind bis zu 15 Kilowatt pro Wohn- oder Gewerbeeinheit von der Ertragssteuer befreit und insgesamt bis zu 100 Kilowatt installierte Leistung pro Steuerperson. Die steuerlichen Verbesserungen könnten den Ausbau der Solarstromerzeugung in der Region beschleunigen.

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Null Prozent Umsatzsteuer für Photovoltaik-Anlagen ab 2023

Steuertipps: Der Bundestag hat das Jahressteuergesetz beschlossen. Damit wird eine Anschaffung von Photovoltaik-Anlagen ohne Mehrwertsteuer möglich sein. Betreiber kleiner Anlagen werden zudem von der Einkommensteuer befreit.

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Reiling und Fraunhofer-Forscher erfolgreich im Recycling von Silizium aus PV-Anlagen

Artikel von Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung , veröffentlicht: 09. Februar 2022

 

Gemeinsam mit dem Recyclingspezialisten für PV-Module, der Reiling GmbH & Co. KG,  haben Forscher des Fraunhofer-Instituts erfolgreich an einer Lösung fürs Silizium-Recycling gearbeitet.

In Deutschland landen jährlich circa Zehntausend Tonnen Silizium in alten Photovoltaik-Modulen auf dem Recyclingmarkt, ab 2029 werden es mehrere hunderttausend Tonnen pro Jahr sein. Aktuell werden von Altmodulen nur das Aluminium, Glas und Kupfer neu aufbereitet, nicht aber die Silizium-Solarzellen.

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70%-Regelung – was gilt nun?

Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. Beitrag von Jörg Sutter 28.10.2022

Um was geht es?
Die „70%-Regelung“ wurde 2012 ins Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geschrieben. Sie gab vor, dass PV-Anlagen mit einer Nennleistung bis 25 kWp nicht die maximale Nennleistung auch an das Stromnetz abgeben durften, sondern nur maximal 70% davon. Eine 10 kWp-Anlage musste also technisch sicherstellen, dass nur maximal sieben Kilowatt Leistung ins Netz gelangt sind. Hintergrund der Regel waren die Netzbetreiber, die damals Sorge um das Stromnetz hatten. In 2010 und 2011 gab es einen Rekord-Zubau an PV-Leistung in Deutschland von über sieben Gigawatt pro Jahr.

Die neuen Regelungen finden Sie im Beitrag zum Beitrag

Neue Gesetze zu PV ab 1.1.2023

Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen mit Wirkung zum 1. Januar 2023

Pressemitteilung des Bundesministeriums der Fianzen

Steuerliche und bürokratische Hürden bei der Installation und dem Betrieb von Photovoltaikanlagen werden abgebaut.

  • Einführung einer Ertragsteuerbefreiung
    Es wird eine Ertragsteuerbefreiung für Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen bis zu einer Bruttonennleistung (lt. Marktstammdatenregister) von 30 kW auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien bzw. 15 kW je Wohn- und Gewerbeeinheit bei übrigen, überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden (z.B. Mehrfamilienhäuser, gemischt genutzte Immobilien) eingeführt.
  • Erweiterung der Beratungsbefugnis von Lohnsteuerhilfevereinen
    Lohnsteuerhilfevereine sollen ihre Mitglieder künftig auch bei der Einkommensteuer beraten dürfen, wenn diese Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 30 kW (peak) betreiben, die der o.g. Ertragsteuerbefreiung unterliegen.
  • Umsatzsteuer: Nullsteuersatz
    Für die Lieferung, den innergemeinschaftlichen Erwerb, die Einfuhr und die Installation von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern soll in Zukunft ein umsatzsteuerlicher Nullsteuersatz gelten, soweit es sich um eine Leistung an den Betreiber der Photovoltaikanlage handelt und die Anlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Da Photovoltaikanlagenbetreiber bei der Anschaffung der Anlage damit nicht mehr mit Umsatzsteuer belastet werden, müssen diese nicht mehr auf die Kleinunternehmerregelung verzichten, um sich die Vorsteuerbeträge erstatten zu lassen. Sie werden damit von Bürokratieaufwand entlastet.

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