Bundesförderung für effiziente Gebäude
Unter dem Titel „Bundesförderung effiziente Gebäude“ (BEG) hat die Bundesregierung ein neues Programm zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich aufgesetzt. Es fördert Maßnahmen in bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden, wie Verbesserung der Gebäudehülle und der Heizungstechnik mit entsprechender Fachplanung und Baubegleitung.
Ab Januar 2021 kann man Zuschüsse für Einzelmaßnahmen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ( BAFA ) stellen. Ab Juli 2021 ist eine Kreditvariante und später ein direkter Investitionszuschuss des BAFA oder ein zinsverbilligter Förderkredit mit Tilgungszuschuss der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) geplant. Die Anträge können unter anderen Privatpersonen, Wohnungseigentümer-gemeinschaften und freiberuflich Tätige stellen.
Fördergegenstand
Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) sind folgende Einzelmaßnahmen in Bestandsgebäuden für Wohngebäude und Nichtwohngebäude förderfähig:
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
- Anlagentechnik (außer Heizung)
- Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
- Heizungsoptimierung
- Fachplanung und Baubegleitung
beg_infoblatt_foerderfaehige_kosten
beg_merkblatt_allgemein_antragstellung
Weitere gut verständliche Erklärungen vom Zentralverband Sanitär Heizun Klima Link zum ZVSHZ